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Berufliche Weiterbildungsangebote zu nutzen wird immer wichtiger, und mit der Bildungsprämie wird dies vielen Menschen einfacher gemacht. Die Bildungsprämie will Lücken schließen: Zum Einen Kenntnislücken und zum Anderen Finanzierungslücken bei den Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern.
Die Hälfte der Lehrgangskosten (maximal jedoch 500 Euro) kann über den
Prämiengutschein finanziert werden, den Rest trägt der Weiterbildungsnehmer
als Eigenanteil, bzw. der Arbeitgeber übernimmt den Rest.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Schnellanleitung- Sie wählen einen oder mehrere Kurse bei uns aus (noch nicht buchen).
- Sie gehen zu einer Beratungsstelle.
- Sie geben die easy data solution als Bildungsanbieter an.
- Wenn Sie den unten genannten Kriterien entsprechen, sparen Sie die Hälfte der Kurskosten.
- Sie sind erwerbstätig– dazu gehören übrigens auch Selbständige, Mütter und Väter in Elternzeit, Berufsrückkehrer/-innen und mitarbeitende Familienangehörige.
- Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 25.600 Euro– bei gemeinsam Veranlagten (z.B. Ehepartnern) dürfen es bis zu 51.200 Euro sein. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommenssteuerbescheid.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Wenn also auch Teile eines Kurses bzw. einer Maßnahme getrennt voneinander gebucht werden könnten, dürfen ihre summierten Kosten dennoch für die Errechnung des Gutscheinwertes veranschlagt werden, sofern jeder Teil dazu dient, dass das in der Prämienberatung festgelegte Bildungsziel erreicht wird. Dies ist gegeben, wenn
- die Teile zusammen buchbar sind, ODER
- ihre Ableistung gesammelt bestätigt bzw. zertifiziert wird, ODER
- die Kosten für den Teilnehmenden gesammelt in Rechnung gestellt
werden.
3. Eigenanteil: Kann der Arbeitgeber den Eigenanteil
seiner Mitarbeiter für eine Weiterbildung übernehmen?
Gegen die finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber ist nichts einzuwenden:
Sie ist aus Gründen der Arbeitgeber-Einbindung in das Programm Bildungsprämie
sogar hilfreich. Wichtig ist jedoch, dass auf dem Überweisungsbeleg des
Eigenanteils die Person benannt wird, die auf dem Prämiengutschein eingetragen
ist.
4. Nicht vergessen!
Das müssen Sie zum Beratungsgespräch mitnehmen:
- Einen gültigen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr). Ersatzweise reicht auch eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers.
Was Sie NICHT mitbringen müssen:
- Geld – die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei.
5. Beratungsstellen in Hamburg finden Sie unter:
http://www.weiterbildung-hamburg.de
Tel: 040 / 28 08 46 -66 (Mo-Fr von 11 bis 19 Uhr)
oder bundesweit :
http://www.bildungspraemie.info/
Tel: 0800 2623000
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